Sep 26
Rückgabe- und Widerrufsrecht
Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen die Händler mit einem Onlineshop den Kunden beim Kauf schriftlich über die Liefer-, Versand- und Rückgabebedingungen informieren.
Der Beginn der Frist für den Widerruf des Onlineeinkaufs beginnt erst mit dem Erhalt der Belehrung, jedoch nicht vor dem Erhalt der Ware.
Sollte ein Händler die sogenannte Wiederrufsbelehrung in seinem Text vergessen haben, läuft die Widerrufsfrist niemals ab.
Genau wie man es im Ladengeschäft auch tun würde, kann man bestellte Waren an- und ausprobieren.
Auf eine Sache sollte man jedoch genau achten: Die Rückgabe von sichtbar gebrauchter Ware, im Rückgabezeitraum von vierzehn Tagen, verpflichtet den Kunden zum Wertersatz. In solchen Fällen wird die Höhe des Wertersatzes oft zum Streitpunkt.
Als Faustregel gilt hier folgender Grundsatz: Der Händler schätzt den Preis, den er für gebrauchte Ware erzielen kann und stellt die Differenz zum Neupreis in Rechnung.
Als Verbraucher sollte man dies jedoch nicht ausnutzen.
Die Anwältin Heukrodt-Bauer, welche auch Online-Händler vertritt, rät ihren Mandanten dazu, den vollen Kaufpreis einzubehalten, wenn eine Nutzung des bestellten Artikels eindeutig zu erkennen ist.
“Unschöne Höhepunkte sind getragene Abendkleider, die noch nach Zigarette und Schweiß riechen.”, so die Anwältin.
Die angefallenen Versandkosten zum Kunden muss der Händler bei der Rückgabe der Ware in voller Höhe erstatten.
Die Kosten für eine Rücksendung trägt, bei Warenwerten bis 40 Euro, der Kunde. Ist der Warenwert höher, übernimmt der Händler, ebenfalls die Kosten für die Rücksendung.
Bezahlt wird in den meisten Onlineshops per Vorkasse, Nachname oder mittels Kreditkarte. Die Kreditkartenzahlung ist hierbei die schnellste, bequemste und sicherste Art zu zahlen. Akzeptiert werde in der Regel die gängigsten Kreditkarten der Direktbanken (zum Beispiel der Netbank) oder der Filialbanken.
Einige Händler schreiben ihren Kunden vor, dass sie die Waren nur in Originalverpackung zurücksenden dürfen und bei Rücksendungsabsichten einen Rücksendeschein anfordern verwenden müssen.
Die Anwältin erklärt folgendes: “Dazu ist der Verbraucher jedoch nicht verpflichtet!”. Angemessen verpackt, kann die Ware auch unfrei zurückgeschickt werden, um vom Rückgaberecht Gebrauch zu machen.
Bei der Gewährleistungsfrist unterscheiden sich Online-Handel und Ladenkauf nicht, der Kunde hat einen Anspruch von zwei Jahren.
