Sep 26
Onlineshopping unbeschwert genießen
In der heutigen Zeit verfügt fast jeder Haushalt über einen Zugang zum Internet. Dieses Medium hat unseren Alltag erobert, viele Menschen nutzen es zur Informationsbeschaffung, zu Kommunikationszwecken und zum Einkauf in den zahlreichen Onlineshops. Wenn man den Wachstumszahlen der Onlineshopping- Branche Glauben schenken darf, verzeichnet sie einen jährlichen Zuwachs.
Aber noch immer zögern sehr viele Verbraucher, sich auf einen virtuellen Einkaufsbummel in den vielen Onlineshops einzulassen.
Die stellt sich daher die Frage, warum dies so ist. Eigentlich hat der Kunde bei einem Einkauf über den Computer mehr rechtliche Vorteile als beim Einkauf an der Ladentheke.
Das großzügig gehaltene Widerrufs- und Rückgaberechte sorgen für Sicherheit beim virtuellen Einkaufsbummel.
Der Online-Einkauf bietet dem Verbraucher gleich mehrere Vorteile gegenüber dem Einkauf in einem Ladengeschäft.
Das erste große Zauberwort heißt Widerrufsrecht. Den Formulierungen des Fernabsatzgesetzes nach darf man online gekaufte Waren innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, zurückgeben.
Auf dieses Recht verzichtet der Kunde beim Einkauf in einem Ladengeschäft. In der Regel ist man dann auf die Kulanz des Ladeninhabers angewiesen oder wenn die gekaufte Ware einen Mangel aufweist.
Grundsätzlich stehen die Verbraucher beim Onlineshopping bei etwaigen Auseinandersetzungen auf der günstigeren Seite. “Die Rechtssprechung ist extrem verbraucherfreundlich”, dies erklärt auch Sabine Heukrodt-Bauer, Fachanwältin für IT-Recht in Mainz. Die Rechte der Verbraucher beim Onlineeinkauf werden sogar noch weiter ausgebaut.
Wenn es einmal zu Streitigkeiten kommt, betrifft es in der Regel die Rückgabe, Versandkostenerstattung oder den Wertersatz für gebrauchte Waren.
Das soll die BGB-Informationspflichten-Verordnung ändern.
Bereits im ersten Paragraphen ist formuliert, worüber ein Onlinehändler seine Kunden zu informieren hat.
Im Anhang der Verordnung befinden sich Mustertexte für eindeutige Rückgabe- und Widerrufsbelehrungen.
